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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

gemäß Art. 28 DSGVO · Entwurfsfassung · Stand: 22.07.2026 · nonstopdeals.de

Entwurfsfassung — noch nicht anwaltlich geprüft. Vor scharfem Einsatz idealerweise juristisch prüfen lassen. Dieser Vertrag ist ein sorgfältig erstellter Entwurf, ersetzt aber keine Rechtsberatung.

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) wird geschlossen zwischen dem Kunden als Verantwortlichem und

Eric Engelmann e.K., Kaiser Wilhelmstr. 18, 75179 Pforzheim, hello@nonstopdeals.de (nachfolgend „Auftragsverarbeiter") als Auftragsverarbeiter.

Er konkretisiert die datenschutzrechtlichen Pflichten aus dem Hauptvertrag (AGB) und wird mit der Registrierung und Nutzung von NonStop Deals dessen Bestandteil. Soweit der Auftragsverarbeiter im Rahmen des Dienstes personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet (insbesondere Daten von Käufern und Interessenten des Verantwortlichen), gelten die folgenden Regelungen. Bei Widersprüchen zwischen diesem AVV und den AGB gilt für den Bereich der Auftragsverarbeitung dieser AVV vorrangig.

§ 1 Gegenstand und Dauer

Gegenstand der Verarbeitung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter zur Erbringung der in den AGB beschriebenen Leistungen von NonStop Deals (Erstellung und Verwaltung von Angeboten, Bearbeitung von Bestellungen, Nachrichten, Versand, Retouren, Rechnungen und Buchhaltung). Die Dauer der Auftragsverarbeitung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags und endet mit dessen Beendigung.

§ 2 Art, Zweck und Umfang der Verarbeitung

Art und Zweck der Verarbeitung: Bereitstellung der SaaS-Funktionen zur Erstellung und Pflege von Marktplatz-Angeboten, zur Abwicklung von Bestellungen, Nachrichten, Versand, Retouren und zur kaufmännischen Verwaltung im Auftrag des Verantwortlichen. Die Verarbeitung umfasst das Erheben, Speichern, Organisieren, Auslesen, Verwenden, Übermitteln (an angebundene Systeme) und Löschen der Daten.

§ 3 Kategorien betroffener Personen und Datenarten

Betroffene Personen

Kategorien personenbezogener Daten

Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO sind nicht Gegenstand der Verarbeitung; der Verantwortliche stellt sicher, dass solche Daten nicht in den Dienst eingebracht werden.

§ 4 Pflichten des Auftragsverarbeiters

  1. Weisungsbindung: Verarbeitung ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen und im Rahmen dieses Vertrags, sofern nicht eine gesetzliche Verpflichtung eine andere Verarbeitung erfordert; in diesem Fall teilt der Auftragsverarbeiter dies vor der Verarbeitung mit, soweit gesetzlich zulässig. Die Nutzung des Dienstes durch den Verantwortlichen gilt als Weisung.
  2. Hinweispflicht: Ist der Auftragsverarbeiter der Auffassung, dass eine Weisung gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, informiert er den Verantwortlichen unverzüglich.
  3. Vertraulichkeit: Zur Verarbeitung befugte Personen werden auf Vertraulichkeit verpflichtet bzw. unterliegen einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.
  4. Sicherheit der Verarbeitung: Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO (siehe Anlage 1).
  5. Unterstützung: Angemessene Unterstützung des Verantwortlichen bei der Erfüllung von Betroffenenrechten (Art. 15–22), bei Meldepflichten (Art. 33/34) sowie bei Datenschutz-Folgenabschätzungen (Art. 35) und vorheriger Konsultation (Art. 36).
  6. Meldung von Datenschutzverletzungen: Unverzügliche Information des Verantwortlichen bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, mit den zur Erfüllung von Art. 33/34 DSGVO erforderlichen Angaben.
  7. Löschung/Rückgabe: Nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen Löschung oder Rückgabe aller personenbezogenen Daten nach Wahl des Verantwortlichen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht der weiteren Speicherung entgegensteht. Der Verantwortliche kann seine Daten jederzeit selbst in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (z. B. CSV/JSON) exportieren.
  8. Nachweis und Kontrolle: Bereitstellung der zum Nachweis der Einhaltung erforderlichen Informationen und Ermöglichung von Überprüfungen (einschließlich Inspektionen) in angemessenem Umfang und mit angemessener Vorankündigung.
  9. Datenschutzbeauftragter: Der Auftragsverarbeiter benennt einen Ansprechpartner für den Datenschutz.

§ 5 Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche stimmt dem Einsatz der nachfolgend genannten Unterauftragsverarbeiter zu. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter auf ein dem vorliegenden Vertrag entsprechendes Datenschutzniveau. Über beabsichtigte Änderungen (Hinzuziehung oder Ersetzung) wird der Verantwortliche vorab informiert und kann diesen aus wichtigem Grund widersprechen.

§ 6 Drittlandübermittlung

Soweit personenbezogene Daten in ein Drittland außerhalb der EU/des EWR übermittelt werden (z. B. an in den USA ansässige KI- oder Zahlungsdienste), erfolgt dies nur auf Grundlage geeigneter Garantien im Sinne des Kapitels V der DSGVO – insbesondere eines Angemessenheitsbeschlusses oder der EU-Standardvertragsklauseln (Art. 46 DSGVO), gegebenenfalls ergänzt um zusätzliche Schutzmaßnahmen. Käuferbezogene Nachrichteninhalte werden vorrangig durch das lokal in Deutschland betriebene KI-Modell verarbeitet.

§ 7 Rechte und Pflichten des Verantwortlichen

Der Verantwortliche ist für die Zulässigkeit der Verarbeitung und für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen verantwortlich. Er erteilt Weisungen grundsätzlich in Textform bzw. durch die Nutzung der Funktionen des Dienstes. Er stellt sicher, dass für die Einbringung und Verarbeitung der Daten eine Rechtsgrundlage besteht.

§ 8 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen und Ergänzungen dieses AVV bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt; die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und datenschutzrechtlichen Zweck am nächsten kommt.

Anlage 1 – Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

Der Auftragsverarbeiter setzt die nachfolgenden Maßnahmen um. Sie werden dem Stand der Technik entsprechend fortlaufend angepasst.

Vertraulichkeit

Integrität

Verfügbarkeit und Belastbarkeit

Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung

Ort, Datum sowie Unterschriften der Parteien (bei Abschluss außerhalb des Kundenkontos):

Verantwortlicher (Kunde)

Auftragsverarbeiter (Eric Engelmann e.K.)

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