Die korrekte Grundpreis-Angabe nach der Preisangabenverordnung (PAngV) — zum Kopieren in dein Angebot.
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Alternative bei Kleinmengen (optional erlaubt)
Die Regel kurz erklärt
Bezugsgröße ist grundsätzlich 1 Kilogramm bzw. 1 Liter (bei Länge/Fläche: 1 Meter / 1 m²).
Bei kleinen Füllmengen bis 250 g bzw. 250 ml dürfen (müssen aber nicht) 100 g / 100 ml als Bezugsgröße verwendet werden.
Reine Stückware (Einzelstück) braucht keinen Grundpreis. Bei Mehrstück-Packungen wird der Preis je Stück angegeben.
Der Grundpreis steht in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis und ist gut lesbar.
Das ist eine Rechenhilfe, keine Rechtsberatung. Im Zweifel den konkreten Fall prüfen.
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